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Ja, denn der Einsatz der Betreuerin erfolgt nach dem europäischen Entsendegesetz. Das heißt: Die Betreuer/innen sind bei unseren Partneragenturen in Osteuropa, die Arbeitgeber sind, angestellt und werden im Rahmen eines Dienstleistungsvertrages zur Arbeit nach Deutschland entsendet. Das Formular A1 bescheinigt, dass die Sozialversicherungsbeiträge von der jweiligen Agentur im jeweiligen Land entrichtet werden. Unsere Betreuungskräfte reisen ausschließlich mit diesem Dokument im Gepäck.
Nein, Sie sind Auftraggeber im Rahmen eines Dienstleistungsvertrages zwischen Ihnen und der jeweiligen Agentur.
Die Betreuer/innen bleiben in der Regel 2 Monate ununterbrochen bei Ihnen, um dann in eine Erholungspause zu gehen. Für diese Zeit erhalten Sie nahtlos eine Ersatzperson. Darum kümmern wir uns. Wir sind ebenso bestrebt, Ihnen eine durchgängige Betreuung durch eine bestimmte Person zu ermöglichen.
Bis wir alles unter Dach und Fach haben - also von der Ermittlung Ihres Bedarfs, über das Angebot, die Personalauswahl, den Vertragsschluss und die Anreise benötigen wir cirka 10 - 14 Tage. Sprechen Sie uns in jedem Fall aber auch dann an, wenn Sie schneller jemanden benötigen.
Den Auswahlprozess gestalten wir sehr sorgfältig. Dennoch kann es vorkommen, dass die "Chemie" einfach nicht stimmt. Sprechen Sie in diesem Fall mit uns. Wir arbeiten immer lösungsorientiert.
Den mit unserer Partneragentur geschlossenen Dienstleistungsvertrag können Sie täglich mit einer Frist von 14 Tagen kündigen. So gehen Sie kein Risiko ein.
Für unsere Vermittlungs- und Betreuungstätigkeit entstehen KEINE zusätzlichen Kosten.
Sie übernehmen jedoch die Fahrtkosten für die Betreuungskraft sowie Kost und Logis.
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